Betriebsübergang & Restrukturierung

Bei Betriebsübergang und Umstrukturierung sichern wir die arbeitsrechtliche Seite ab — von § 613a BGB über Übergangsregelungen bis zu Verhandlungen und Dokumentation.

  • Betriebsübergang / Teilbetriebsübergang (§ 613a BGB)
  • Individualvereinbarungen nach Betriebsübergang
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
  • Haftungsfragen nach Verkauf / Betriebsübergang
  • Risikoanalyse bei geplanter Umstrukturierung
  • Rechtliche Beratung bei Massenverfahren und Personalentscheidungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Outsourcing mit Personalbezug
  • Vorbereitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen bei Kauf/Verkauf (HR-/Arbeitsrechtsseite)

Beratung deutscher und ausländischer Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts

Dienstleistungen

Beratung deutscher und ausländischer Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts

So funktioniert es

Drei einfache Schritte vom Erstkontakt bis zur Beratung

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Frau Rechtsanwältin Rejin Sherzad Ahmed ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
,der Bundesvereinigung Mittelstand in Deutschland (BVMID), sowie bei der Deutschen Anwaltvereinigung (DAV).

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