Frau Rechtsanwältin Rejin Sherzad Ahmed, Sat 14 February 2026
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Vorgaben bis zum 07. Juni 2026 umzusetzen. Ziel ist mehr Transparenz bei Lohnstrukturen und die Beseitigung ungerechtfertigter Lohnunterschiede. Selbst wenn der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie nicht rechtzeitig umsetzt, kann sie ab dem 07. Juni 2026 unmittelbare Rechtswirkungen entfalten. Das kann zu einer neuen Klagewelle gegen Arbeitgeber führen.
Rechtliche Risiken bestehen insbesondere in folgenden Bereichen:
In diesen Verfahren trägt der Arbeitgeber grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast, dass kein Verstoß vorliegt.
Mein Tipp für die Praxis:
Unternehmen sollten ihre Vergütungssysteme frühzeitig überprüfen, strukturiert festlegen und sauber dokumentieren - vor Einstellungen ebenso wie im laufenden Beschäftigungsverhältnis. Kriterien für Eingruppierungen, Gehaltserhöhungen und variable Vergütungsbestandteile sollten objektiv und geschlechtsneutral ausgestaltet sein. Arbeitsverträge und Gehaltsstrukturen, die nicht nachvollziehbar sind, sollten angepasst werden. Datenschutz ist dabei ebenso zu beachten wie die Einbindung des Betriebsrats. Durch die Optimierung interner Prozesse und Dokumentationen können Unternehmen sich proaktiv auf mögliche Auseinandersetzungen vorbereiten und Risiken reduzieren.
Ab wann und wie oft müssen Arbeitgeber künftig einen Entgelttransparenzbericht erstellen?
Entscheidend ist die Anzahl der Mitarbeitenden. Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden sind von der gesetzlichen Berichtspflicht der EU ausgenommen - sie können jedoch freiwillig einen Bericht erstellen. Ob kleinere Unternehmen in Deutschland in die Berichtspflicht einbezogen werden, hängt vom nationalen Gesetz ab. Unabhängig davon ist es ratsam, sich bereits jetzt mit den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz auseinanderzusetzen.
Wir unterstützen Sie Ihre Entgelt-Compliance den neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen, um Compliance-Risiken sowie Leistungsklagen zu vermeiden und objektive Entgeltbedingungen sicherzustellen.
Beratung deutscher und ausländischer Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts
Drei einfache Schritte vom Erstkontakt bis zur Beratung
Kostenlose Erstberatung – 30 Minuten – wir klären, ob und wie wir Ihnen helfen können
Deutsches Arbeitsrecht — deutschlandweit, europaweit und grenzüberschreitend
Aveniris – Employer Counsel
Große Gallusstraße 14
60315 Frankfurt am Main
info@aveniris.de