Aveniris

IT und Digitalisierung im Unternehmen

Die globale digitale Transformation erfordert, dass die Unternehmen sich der neuen Anforderungen dieser Transformation anpassen müssen. Insbesondere und aufgrund der in EU geltenden DSVGO haben Unternehmer auf Einhaltung des Datenschutzes im alltäglichen Geschäften zu beachten. In diesem Zusammenhang stehen wir Arbeitgebern und Unternehmen in Rechtsfragen zu Datenschutz, IT‑Compliance und dem Einsatz von KI im Betrieb beratend zur Seite. Unternehmensrichtlinien, Beschäftigtendatenschutz, Arbeitszeiterfassung, IT‑Nutzung im Arbeitsvertrag, Überwachungssoftware sowie elektronische Personalakte und IT‑Betriebsvereinbarungen sind für uns kein Neuland. Im Einzelnen:

  • Beschäftigtendatenschutz
    • Beratung bei arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Abmahnung/Kündigung) im Zusammenhang mit IT-Nutzung
    • Beschäftigtendatenschutz - Rechte und Pflichten
    • Digitalisierung bei der Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Beziehung
    • Nutzung der AI im Unternehmen
    • Arbeitszeiterfassungssystem
    • Private Nutzung von E-Mail, Internet und Handy durch die Arbeitnehmer
    • Zulässigkeit einer Software zur Überwachung der Arbeitsleistung
    • Elektronisches Personalwesen sowie Personalakte
    • Gestaltung, Beratung oder Überprüfung von IT-Betriebsvereinbarungen
    • Abmahnung und Kündigung im Zusammenhang mit IT-Nutzung
    • Datenschutz während BEM-Verfahren
  • Unternehmensdatenschutz
    • Vertragsgestaltung mit externen Datenschutzbeauftragten
    • Unternehmensrichtlinie im Bereich Datenschutz
    • Gestaltung von Datenschutzerklärungen
    • Beratung zu den Rechtsfragen der Datenschutz-Compliance
    • Gestaltung und Beratung von Kundendatenschutz
    • Datenschutz bei Ai-Plattformen
    • Vertretung gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde/Einspruch gegen Bußgeldbescheid
    • Abwehren von Schadensersatzklagen wegen Datenschutzverstoss
    • Datenschutzkonfromer Datentransfer in Drittstatten
    • Vertraulichkeitsvereinbarungen
    • Einsatz von Cloud Computing - Auftragsvereinbarungen

Beratung deutscher und ausländischer Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts

Frau Rechtsanwältin Rejin Sherzad Ahmed ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
,der Bundesvereinigung Mittelstand in Deutschland (BVMID), sowie bei der Deutschen Anwaltvereinigung (DAV).

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Große Gallusstraße 14
60315 Frankfurt am Main

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